Versicherungsgutachten

Versicherungsgutachten sind eine Form des Privatgutachtens. Sie werden u. a. im Falle von Sach- und Haftpflichtschäden von der Versicherung oder von Versicherten/Geschädigten zum Ermitteln der Ursache und Höhe eines Schadens herangezogen.

Schwerpunkte der Gutachtenerstattung

  • Begutachtung und Plausibilitätsprüfung von Einbruchs-, Sach- und Haftpflichtschäden
  • Schadensfeststellung, Schadensbewertung, Schadensdokumentation
  • Analyse des Schadenhergangs
  • Zeit- und Restwertermittlung

Im Falle einer Leistungspflicht des Versicherers kann der Sachverständige Fragen zur fachgerechten Schadensbeseitigung und den dafür anfallenden Kosten sowie zum möglichen Minderwert beantworten.
Zudem kann der Sachverständige beauftragt werden, die Beseitigung des Schadens zu veranlassen und zu überwachen.
Versicherungsnehmer können Gegengutachten in Auftrag geben. Sie sollen mögliche Ansprüche gegen die Versicherungsgesellschaft oder unterschiedliche Ansichten über die Schadenshöhe fachlich darlegen. Im Falle der Notwendigkeit eines solchen Gutachtens müssen die Versicherungsgesellschaften in der Regel dessen Kosten tragen.

Als Sachverständiger stelle ich mein bautechnisches Verständnis und meine Kenntnisse zur Verfügung, um mit Ihnen gemeinsam optimale Lösungen zu finden.

Andreas Gieß