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1 Mai 2016

Wunderschaum vs. Fachpresse und Verbände

Es muss mich als öbuv. Sachverständigen schon wundern, mit welcher Hartnäckigkeit dem „Wunderschaum“ medial die Bühne geboten wird, obwohl hinlänglich bekannt sein dürfte wie „gefährlich“ der Einsatz des sog. Wunderschaums für den Anwender sein kann. Siehe meine Stellungnahme vom 12.12.2015 hier im Blog.

Obwohl sich die betreffenden Verbände klar zu dem „Wunderschaum“ positioniert haben (u.a. nachlesbar im RAL-Leitfaden), scheint dies (noch) nicht der Fachpresse bekannt zu sein.

Nicht anders lässt sich erklären, dass der bekannte „Wunderschaum-Sachverständige“ in der vorletzten Ausgabe der Fachzeitschrift GFF einen „Fachbeitrag“ veröffentlichte, welcher textlich fast 1:1 einem 6 Jahre alten Gutachten entspricht… damals durch den Hersteller des Wunderschaums beauftragt. Aktuell ist anders! Zwar findet man keine direkte Werbung in diesem „Fachbeitrag“, allerdings pflegte man ungeniert Werbebildmaterial des Herstellers ein… inkl. textlichem Verweis… versteht sich.

Trotz mehrfacher Nachfrage/Kritk  zu diesem „Fachbeitrag“ habe ich bis heute von der Redaktion keine Antwort erhalten. Ein Schelm… der Böses dabei denkt?

 

Es geht noch „schlimmer“!

Wenn ein sogenanntes „Fachseminar“ demnächst am Standort Karlruhe stattfindet, welches lediglich eine Werbeveranstaltung des Herstellers darstellt. Ich gebe zu bedenken: An einer der renomiertesten Tagungsstätten der Branchen Glaser/Tischler/Fenster.

Allen voran als Werbeikone ein öbuv. Sachverständiger, der nach meinem Ermessen den Namen nicht mehr verdient… und höchst zweifelhafte/fragwürdige „Fach“-Vorträge mittelerweile hält.

Sollte ein Seminarteilnehmer Fragen zu dem Vortrag haben… kann der Dialog am Werbestand des Wunderschaumherstellers fortgesetzt werden, wo sich der „Sachverständige“ kurz nach Vortragsende einfinden wird.

Status/Ansehen von Sachverständigen öffentlich bestellt und vereidigt?

  1. Einem öbuv Sachverständigen ist die öffentliche Bestellung abzuerkennen, wenn er diese eigennützig, interessenbezogen und kommerziell missbraucht!
  2. Ein öbuv Sachverständiger sollte Kenntnis über die Sachverständigenordung haben (z.B. Unparteilichkeit, etc.)

Dies scheint von dem (ehemaligen) „renomierten“ Sachverstänigen ignoriert.

 

Mein Fazit:

Ich habe kein Problem damit, wenn sich auch ein öbuv. Sachverständiger von der Industie für dessen Interessen „kaufen“ lässt. Ein seriöser Sachverständiger hebt dann allerdings seine öffentliche Bestellung auf und/oder gibt die enge Verbindung (Lobbyarbeit) zu dem Industieunternehmen bekannt.

In diesem Fall, wiegt es besonders schwer, weil der Sachverständige in seinen „Seminaren/Vorträgen“ immer gerne den Wortlaut verwendet: „Nur im Interesse, der Tischler/Schreiner zu handeln!

… und doch die Kollegen interessengesteuert in die Pfanne zu hauen…

… und wir als seriöse öbuv. SV´s den Schmarn bei einem Schaden erklären müssen, was der Fensterbauer „falsch“ gemacht hat!

 

 

 

12 Dez 2015

Wunderschaum: Wunschdenken und Realität

Es ist schon grotesk, wenn Händler diese „Wunderschäume“ immer noch bedingungslos anbieten… und Verarbeiter fast blind für jede erdenkliche Einbausituation einsetzen.

Obwohl mittlerweile (auch wenn es lange gedauert hat) auch die Fachverbände, Fachinstitute und Fachpresse klar dazu Stellung bezogen haben, dass es keinen Wunderschaum gibt, wird der Schaum (sorry, „Kleber“) immer noch hemmungslos in alle Arten von Einbaufugen reingehauen. Konfrontiert man selbst große renomierte Firmen mit Mängeln kommt dann gerne die Aussage wie „… laut Prüfzeugnissen ist der „Kleber“ luft- und schlagregendicht, da brauchen wir keine weiteren Abdichtungen, das können Sie (der SV) gerne überprüfen)“!

Die Augen der „überzeugten Gläubiger“ werden dann meist umso größer, wenn man die Prüfzeugnisse in deren Einzelteile zerlegt und mit dem gelieferten Einbau abgleicht.
Oft „passt“ das dann nicht zusammen, sodass der Wunderschaum ganz schnell keiner mehr ist, sondern sogar wortwörtlich brandgefährlich sein kann… von der Luftdichtigkeit und hygrothermischem Verhalten mal abgesehen.

Und was passiert, wenn die Schaum-Gläubiger im Mangelfall mit möglichen Schadensersatzansprüchen konfrontiert werden? Da werden dann die Augen der Anwender noch größer!
Hier lehnt sich der Handelsverkäufer (der lediglich Produkte verkauft: heute Schaum – morgen Autofelgen) oder Hersteller geschmeidig zurück, weil er hierfür (noch) nicht in die Haftung genommen werden kann.
Soll heißen Fensterbauer: „Selbst schuld, wenn du unsere Unterlagen zum Produkt nicht richtig liest“.

Nun kann man sich fragen, ob der Fensterbauer/Montagebetrieb/Architekt/Planer sich bedingungslos auf die gelieferten Prüfzeugnisse verlassen kann.

Klare Antwort: NEIN!

11 Jun 2015

Keine Haftung des Verkäufers für fehlerhafte Angaben in Energieausweisen

OLG Schleswig, 13.3.2015 – 17 U 98/14
Die bloße Aushändigung eines Energieausweises durch den Makler führt nicht zu einer Beschaffenheitsvereinbarung im Sinne des § 434 BGB.

Der Beklagte beauftragte in 2009 einen Makler das Grundstück samt Haus Baujahr 1934 zu veräußern. Er ließ einen Energieausweis ausstellen und überreichte ihn dem Makler. Letzterer gab den Energieausweis, kurz vor dem Abschluss des Kaufvertrags im Februar 2011, an den Käufer weiter. Nach dem ersten Winter

31 Mrz 2015

Hauskauf: Drum prüfe wer sich ewig bindet

Friedrich Schiller wusste schon im „Lied der Glocke“ zu berichten: „Drum prüfe wer sich ewig bindet – Ob sich das Herz zum Herzen findet.“
In Sachen Hauskauf trifft die Parodie auf diesen Vers (wird  Wilhelm Busch oder Bert Brecht zugesprochen), genauer zu: „Drum prüfe wer sich ewig bindet – ob sich nicht was Bess´res findet.“

Kaum ein anderes Ereignis… wie eine Eheschließung… wird mit soviel Emotionen und Leidenschaft begangen, wie der Kauf der eigenen 4 Wände. Vorstellungen an Größe, Lage, Aufteilung, Garten, Infrastruktur, Kaufpreis… Alles Faktoren, wenn diese den eigenen Vorstellungen entsprechen, um blindlinks in eine Immofalle

3 Mrz 2015

Bauherren klagen über Mängel und Verzögerungen

Eine aktuelle Umfrage der Porsche Consulting GmbH im Auftrag des Marktforschungsinstituts Forsa!

Da habe ich nicht schlecht gestaunt, als ich die groben Fakten der „unzufriedenen“ Bauherrschaften lesen durfte. Da aus meiner Sicht hier teilweise zu unrecht beklagt wird, möchte ich die „Ergebnisse“ einmal genauer beleuchten.

 

Zitat 1: „Jeder zweite Deutsche, der in den letzten fünf Jahren ein Haus gebaut oder eine neue Eigentumswohnung erworben hat, klagt über Mängel in der Ausführung.“

Für mangelhafte (Bau-)Leistungen tragen Bauherren ein Stück Mitverantwortung. Auch die extrem niedrigen Bauzinsen verleiten nicht, ein Stück weit mehr in Qualität zu investieren. „Mann“ will Topqualität zum niedrigsten Preis… und glaubt auch noch daran, dass dies funktioniert. Mal ehrlich: Jeder vernünftige Mensch weiß, dass man z.B. einen neuen Porsche Carrera nicht für 30.000 € käuflich erwerben kann. Das weiß der eigene Verstand. Allerdings bei Bauleistungen fängt der Verstand erst gar nicht an zu arbeiten. Aber wehe dem, wenn die Leistung nicht den eigenen (Qualitäts-)Vorstellungen entspricht. Nicht selten höre ich im Streitfall von Kunden, dass ihnen eigentlich schon bewußt war, dass die Leistung zu billig war…“ Da fehlen mir dann auch die Worte. Des Weiteren „spart“ der private Bauherr gerne auch mal an den Baubetreuungs-/ Bauleitungskosten. Viele Bauherrn übernehmen diese Leistungen in Eigenregie und stellen meist viel zu spät fest, dass man(n) dieser Aufgabe nicht gewachsen ist. Da liegt das Kind meist schon im Brunnen und die Suche nach den Schuldigen endet viel zu oft vor dem Richtertisch. Auch werden Zwischenabnahmen viel zu wenig in die Bauabläufe integriert und in der Vertragsgestaltung berücksichtigt. Allein hierdurch könnten Fehlleistungen noch kostengünstig korrigiert werden. Allerdings ein Kostenfaktor, welcher gerne eingespart wird.

Zitat 2: „Kritisiert wird außerdem die Unpünktlichkeit am Bau: Jedes fünfte Projekt wird nicht zum geplanten Termin fertig,…“

Nun, hier werden 2 ganz unterschiedliche Dinge in einen Topf geworfen. Unpünktlichkeit der Baufirmen ist das eine, die nicht fristgerechte Fertigstellung hat meist aber andere Gründe und mit einer Unpünklichkeit nichts zu tun. Da wären zum einen die Bauherren selbst, welche eine Finanzierung für die das neue Haus auf den Weg gebracht haben und natürlich ein Interesse haben, das neue Eigenheim so schnell wie möglich zu beziehen. Wer möchte schon gerne „unnötig“ weiter Miete des alten Heims bezahlen. Aus diesem natürlichen Eigeninteresse werden dann nicht selten viel zu kurze Bauzeitenpläne erstellt, welche das Paiper nicht wert sind auf dem sie stehen. Und leider werden die beauftragten Planer nicht selten ihrer Verantwortung gegenüber dem Bauherrn aber auch dem Handwerker nicht gerecht, indem versucht wird solche Zeitenpläne trotzdem einzuhalten. Das Ergebniss kennt man: Unzählige Überstunden bis zur Nachtarbeit an Baustellen. Diese Überbelastung hat einen erheblichen Anteil auf die Qualität und somit das Mängelrisiko (siehe Zitat 1) extrem steigt. Aber meistens mündet es darin, dass der zu kurz getaktete Bauzeitenplan nicht eingehalten werden kann.

Zitat 3: „Ebenso schwer wiegen unnötige Wartezeiten: 44 Prozent mussten Verzögerungen hinnehmen, weil die verschiedenen beteiligten Handwerksbetriebe nicht gut aufeinander abgestimmt waren.“

Eine gute Abstimmung zwischen Handwerksbetrieben ergibt sich aus einer professionellen Planung und die Zusammenstellung der beteiligten Firmen. Zeitliches Wunschdenken verhindet dieses aber oft. Kommt es zu einer Verzögerung in einem Gewerk, sind die nachfolgenden Firmen NEU zu koordinieren. Hier muss allerdings auch die eigenen Zeitplanungen der Handwerksfirmen berücksichtigt werden. Man kann als Bauherr nicht davon ausgehen, dass die Firmen täglich in den Startlöchern stehen und nur auf das GO warten. Grundsätzlich muss man anmerken, dass die Abstimmungsverantwortung nicht bei den Handwerkersfirmen liegt (dafür werden sie nicht bezahlt), sondern bei dem Planer/Bauleiter oder bei dem Bauherrn selbst, wenn er diese Leistung nicht beauftragt hat.

Zitat 4: „Unter den Streitigkeiten leidet das Image des deutschen Baugewerbes: 64 Prozent der Bauherren haben den Eindruck, dass es große Qualitätsunterschiede bei der Arbeit und der Kompetenz der Handwerker gebe…“

Auf vielen (meist größeren) Baustellen trifft die Bezeichnung „deutsches Baugewerbe“ nun wirklich nicht mehr zu. Zum einen bedingt durch EU-weite Ausschreibungen und Vergabe, aber auch durch Dumpingpreise „genötigte“ deutsche Handwerks- oder Baufirmen, welche sich nicht selten osteuropäischer Subunternehmer und deren Handwerker bedienen. Zwar lässt sich hieraus noch kein niedriger Qualitätsstandart ableiten, aber die Erfahrungen zeigen einen Tendenz eines geringeren Qualitätsniveaus. Dies zeigt sich u.a. durch fehlender Kenntnise deutscher Bauregeln und Baustandarts.

Fazit:

Die Unzufriedenheit der deutschen Bauherrn kann nicht allein auf schlechte Planungs- und/oder Handwerkerleistungen reduziert werden. Einen nicht unerheblichen Anteil zur eigenen Zufriedenheit haben die Bauherrn selbst in der Hand, wenn das anstehende Bauprojekt mit Verstand und Vernunft geplant und umgesetzt wird.

Meine Bauherren-Tipps:

  1. Lassen Sie Ihr neues Haus von einem versierten Architekten planen und den Bauablauf betreuen.
  2. Ein Bauzeitenplan sollte seriös erstellt werden. Jeder zeitliche Stressfaktor erhöht das Mangelrisiko.
  3. Nehmen Sie nicht das vermeindlich günstigste Angebot.
  4. Achten Sie darauf, dass sich die beauftragten Handwerker nach Möglichkeit untereinander kennen. Dies fördert die „Achtsamkeit“ der (Fremd-) Gewerke untereinander.
  5. Installieren Sie Zwischenabnahmen von einem neutralen Sachverständigen in den Bauablauf. Z.B. 1) nach Fundament; 2) nach Rohbauerrichtung; 3) nach Einbau Fenster/Türen/Installationen; 4) nach Innenputz/Estrich; 5) vor Aussenputz
  6. Lesen Sie zum Thema auch diesen Beitrag

 

6 Dez 2014

Medien vs. Fassadendämmung

Eigentlich bin ich davon ausgegangen, dass mich die allwinterlichen Medienberichte bezüglich Schimmelpilz heimsuchen werden. Jedes Jahr der gleiche Mist; nix Neues; Hauptsache die Tastaturen in den Redaktionen klappern.

Doch halt! Diesen Winter scheint es den Schreiberlingen selbst zu langweilig geworden zu sein, jedes Jahr alte Artikel neu aufzubügeln.

Nun hat man einen neuen Erzfeind im Focus, die Fassadendämmung… hier insbesondere die Dämmung mit Polystyrolplatten (ugs. Styropor). Eine sachlich kritische Auseinandersetzung wird meist nicht betrieben. Wozu auch, macht man beim Thema Schimmelpilz ja auch nicht.

Um den armen Polystyrolplatten den vollkommenen Garaus zu bereiten, schreckt man auch vor aberwitzigen „Versuchen“ nicht zurück. So tränkte man Polystyrolplatten mit Spiritus und zündete diese an… und oh Wunder… die Dinger brennen!!!! So, der Beweis ist erbracht, Polystyrol brennt! Na sowas!

Meine Güte, wenn man Holzlatten mit Spiritus benetzt, brennen diese auch! Und nun? Sollten jetzt alle Häuser in Holzständerbauweise verboten werden, weil Holz brennt?

Der Versuch zeigt nur eines: Wenn die fachlichen Argumente auszugehen scheinen, werden sich welche gebastelt.

Auch den Berechnungen/Werte/Lebensdauer/etc. der Schreiberlinge kann man nur bedingt Glauben schenken. Gemäß dem Motto: „Glaube nur der Berechnung, welche du selbst gefälscht hast“.

„Rentabilität erst nach 50 Jahren“ oder „Erste Instandsetzungen schon nach 15 Jahren“ oder „Keine messbare Energieeinsparung durch Fassadendämmung“! Solche, oder so ähnliche „Argumente“ kann man unendlich fortsetzen, spiegelt aber die Realität nicht wieder. Sicher gibt es auch gedämmte Fassaden, welche bereits nach 5 Jahren den Geist aufgeben, aber dieses nicht dem Material, sondern in der Regel der mangelhaften Verarbeitung geschuldet. Genau diese Fassaden werden dann all zu gern von der Presse ins Visier genommen und pauschal abrasiert.

Es gibt Polystyrolfassadendämmungen, welche bereits über 30 Jahre auf dem Buckel haben, keine Schäden an der Putzfläche oder gar Schimmelbefall in den Räumen vorhanden sind. Darüber berichten? Das macht nun wirklich keinen Sinn, würde dies doch dem momentanen Hype „Contra Dämmung“ so gar nicht in die Karten spielen.

Ja, die Industrie hat ihren Anteil dazu beigetragen, warum heute so negativ über die Fassadendämmung berichtet wird. Allem voran, die irrwitzigen Energieeinsparversprechungen bis zu 90%. Da kann ein Häuslebauer natürlich säuerlich reagieren, wenn dann vielleicht nur 10% herauskommen.

Nun, man kann die Fassadendämmung und deren Nutzen kritisch betrachten, aber dann bitte mit Berechnungen, welche ihren Namen verdienen. Also nicht mit den DIN linearen Einheitswerten.

So individuell ein Haus, so individuell sollten auch die Energieeinsparungsmaßnahmen (z.B. Dämmung) gewählt werden.

Für diejenigen, welche sich nicht auf theoretische Berechnungen verlassen möchten, gibt es eine praktische Hilfestellung: Fragen Sie bei Ihren Verwandten/Freunden/Bekannten, wer (und mit was) sein Haus gedämmt hat und nach den Erfahrungen in Sachen Energieeinsparung und Wohnqualität. Dies ist vermutlich der beste Indikator, falls man sich mit dem Thema Fassadendämmung auseinandersetzen will.

 

Ich befürchte nur eines: Wenn den Schreiberlingen das Thema Fassadendämmung auch zu langweilig wird, stürzt man sich wieder auf den armen Schimmelpilz. 🙁

 

24 Okt 2014

Ehekrise durch Hausbau

Meine Tipps, damit ein Traumhaus nicht zum Ehe-Alptraum wird:

1. Lassen Sie Ihr Haus vom Profi planen und auch die Bauleitung ausführen: Gerade an dieser Kostennote wird sehr gerne gespart, was zu katastrophalen Abläufen und Baufehler führen kann. Jede Herde (Handwerker) braucht einen versierten Hirten. Wenn nicht, läuft diese in jede Richtung… nur nicht in die welche der Bauherr denkt.

2. Binden Sie rechtzeitig eine prüfende Oberaufsicht (Sachverständiger) in Ihr Bauvorhaben mit ein: Schwerwiegende Baufehler lassen sich hierdurch frühzeitig erkennen und beseitigen.

3. Unterschätzen Sie nicht den Zeitfaktor bei Eigenleistungen: Besonders Männer neigen zu maßloser Überschätzung, wenn es um die eigenen handwerklichen Fähigkeiten und Talente geht. Gemäß dem Slogan „Yippijaja-Yippyyippyjeee“, werden Projekte gern verniedlicht, was die weitere Zeitplanung aufsetzender Gewerke behindert. Nicht zu vergessen, die Zusatzbelastung, wenn die Eigenleistungen nebenberuflich geleistet werden müssen.

4. „Schuster bleib bei deinen Leisten“ – überschätzen Sie nicht Ihre eigenen Talente: Sie wären nicht der Erste, welcher in seinem handwerklichen Tun seine Grenzen aufgezeigt bekommt. Manchmal recht schnell, manchmal wenn sich erst  Bauschäden eingestellt haben. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern verbrennt unnötig materielle und geldwerte Ressourcen. Machen Sie nur das, was Sie wirklich können.

5. Kalkulieren Sie Ihre Eigenleistung richtig: So mancher Häuslebauer rechnet seine „kostenlose“ Eigenleistung gegenüber einer Handwerkerleistung auf und meint die Handwerkerstunden geldwert gespart zu haben. Weit gefehlt. Rechnen Sie mal Ihren Stundensatz (gerade bei Selbstständigen) gegenüber einer Handwerkerstunde auf. Des Weiteren wird der versierte Handwerker weniger Zeit als Sie für eine Leistung benötigen. So manche Berechnung stellt sich dann als kostengünstiger dar, die Arbeitszeit nicht in Eigenleistungen sondern in Mehrleistung/Überstunden der eigenen Profession zu investieren.

 

Hier noch ein sehr guter Artikel zur Thematik:

http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/immobilien/paarkrise-durch-hausbau-13016047.html

 

 

19 Sep 2014

Erst denken dann bauen

Ein schönes Beispiel, wie wichtig die Planung vor einem Fenstertausch ist.

Der Fensterbauer steht nun auf dem Schlauch, weil er nicht weiß wie er jetzt die Mängel beseitigen soll. Mit dem Fenster bestimmt nicht mehr.

Nun, die Außenbank hätte mühelos vor der Montage, nach innen verlängert werden können; das Fenster etwas kürzer; Neubaufalzprofil montiert und die Sache wäre für den Bankbereich erledigt gewesen. Nun baut er das Fenster aus und bestellt neu.

 

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