Das in D Bauprodukte über Bauregellisten zusätzliche nationale Genehmigungen haben müssen, auch wenn sie bereits über eine CE-Zeichen verfügen und in anderen Mitgliedstaaten rechtmäßig vermarktet werden, verstoßen gegen die europäischen Regeln des freien Warenverkehrs. Dies hat der Europäische Gerichtshof nun bestätigt.
Das Urteil wird sich auf das gesamte deutsche System der Bauregellisten auswirken.
Ergo: Erst kippt die Meisterpflicht in vielen Handwerksberufen mit deutlich negativen Auswirkungen… nun kippen die Qualitätsstandards der Produkte.
Danke EU.