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31 Jul 2018

Wer zahlt für Privatgutachten?

Kürzlich bin ich auf eine Webseite eines sachverständigen Kollegen gekommen und folgenden Text gesehen:

1.2 Wer zahlt das Privatgutachten?
Häufig schrecken Verbraucher, auch wenn Sie mit den Leistungen ihres Handwerkers nicht zufrieden sind, vor den Kosten und Folgen eines Gerichtsstreites zurück. Die Frage nach einem Privatgutachten kommt auf, aber hier besteht oft Unsicherheit, wer dieses denn letztendlich bezahlt. Die Frage wird in §91 Abs. 1 ZPO beantwortet. Danach muß die unterliegende Partei die Kosten des Rechsstreites tragen. Allerdings müssen diese Kosten zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig gewesen sein. In der Rechtssprechung und Literatur hat sich hieraus der Leitsatz entwickelt, dass ein Privatgutachten dann erstattungsfähig ist, wenn eine ausreichende Klagegrundlage nur durch einen Sachverständigen beschafft werden konnte, das Gutachten also für eine Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig war.

Diese Aussage ist definitiv falsch, da sie auf ein mögliches positives Ergebnis eines gerichtlichen Streits abzielt, welche in der ZPO geregelt ist.
Fakt ist, dass ein Auftraggeber für die Kosten einen Sachverständigen immer aufkommen muss, wenn er diesen beauftragt (Werkvertragsrecht).

Im Zuge eines gerichtlichen Verfahrens, kann ein Richter zwar (je nach Falllage) entscheiden, dass entsprechende Kosten für ein Privatgutachten von der Gegenpartei erstattet werden müssen, wenn ein Fall positiv für den AG entschieden wird. Dies ist allerdings keine Selbstverständlichkeit und fallbezogen anhängig.

Klartext:
Jeder Auftraggeber von Privatgutachten geht einen Werkvertrag mit dem beauftragten Sachverständigen ein. Somit auch für dessen Leistungen zahlungspflichtig.

17 Mai 2017

DIN 1946-6: Viel Luft um nichts? Stellungnahme!

Folgenden Artikel habe ich auf www.schimmelprotektor.de gesehen.

Ich kann die Aussagen nicht unkommentiert lassen, daher habe ich den kompletten Artikel hier eingestellt. Meine Stellungnahmen folgen im Kontext in Kursiv und Blau dargestellt.

 

DIN 1946-6: Viel Luft um nichts?

An der DIN 1946-6, die seit Mai 2009 das Lüften von Wohnungen regeln soll, scheiden sich die Geister. Das hat auch Auswirkungen auf das Mietrecht, denn hier kommen die Gerichte immer wieder zu unterschiedlichen Beurteilungen, wie richtiges Lüften aussieht. Viel Luft um nichts also, wenn es um die DIN 1946-6 geht? Wir haben mit Prof. Dr. Uwe Meiendresch einen Experten im Baurecht gefragt. Meiendresch ist Vorsitzender Richter am Landgericht Aachen und Honorarprofessor an der RWTH Aachen. Er ist Vortragender auf Kongressen zum Thema Schimmelpilz, zuletzt auf der Schimmelpilzkonferenz 2017 in Berlin. Am 23. Juni wird Meiendresch Gastredner beim Weltneuheiten-Tag der Klimagriff GmbH in Solingen sein.

Herr Professor Meiendresch, wenn in einer Mietwohnung Schimmelbefall auftritt, wird das Lüftungsverhalten des Mieters oft zum Streitfall. Was sagt eigentlich der Gesetzgeber zum richtigen Lüften?

„Der Gesetzgeber sagt nicht ausdrücklich, wann und wie ein Benutzer der Wohnung genau zu lüften hat. Die Energie-Einsparverordnung (EnEV) sieht vor, dass Gebäude dicht zu sein haben, also insoweit sie wenig Luftaustausch aufweisen. Ob der Gesetzgeber im neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) aktiv wird und einen gewissen Luftwechsel vorschreibt, bleibt wahrscheinlich erst der neuen Legislaturperiode vorbehalten.”

Das wird auch nicht in der nächsten Legislaturperiode, mit Änderung des GEG geklärt werden können, weil es DEN gewissen Luftwechsel für eine Wohneinheit nicht gibt! Es muss auch mal ganz klar die Aussage formuliert werden, dass ein SV das Nutzerlüftungsverhalten auch nicht faktisch nachweisen kann. Ich befürchte, dass die eh schon kritisch betrachtete Thematik immer höher gekocht wird, bis keiner mehr weiß wie/was noch zu tun ist. Weder bei den Sachverständigen, noch bei Anwälten und Richtern.

Ich reduziere mal die ganz Diskussion nur auf die bauphysikalischen Faktoren der Gebäudedichtheit, ohne auf irgendwelche Normen nun zu reiten! A) Die Gebäude werden im Neubau und in der Sanierung dichter! B) Der unkontrollierte Luftaustausch wie bei alten Gebäuden existiert nicht mehr! C) Wie also die anfallenden Raumluftfeuchten abführen?

Somit ist die Forderung des „nutzerunabhängigen Mindestluftwechsels für den Feuchteschutz“ durchaus sinnvoll und logisch. Letztentlich geht es darum, wieviel Luftmenge/Std. in einer Wohneinheit umgesetzt werden muss. Dies auch einer der Kritikpunkte der DIN 1946-6, dass wie eff. Luftwechselraten zu hoch angesetzt wurden… aber das ist doch in der Norm korrigierbar, ohne nun das GEG aktuallisieren zu müssen, was auch nicht funktionieren wird.

Deutsche Gerichte kommen hinsichtlich des Lüftens immer wieder zu unterschiedlichen Beurteilungen. Warum ist es bis jetzt noch zu keiner juristischen Grundsatzentscheidung gekommen?

„Ihre Frage ist berechtigt. Eine klärende Stellungnahme durch ein hohes Gericht ist immer wünschenswert, vor allem zu Fragen, die jeden betreffen. Ein Grundsatzurteil setzt aber voraus, dass die Streitparteien dies wünschen, die erheblichen Kosten dafür tragen und dass eine solche Entscheidung für den konkreten Streit maßgeblich ist. In Mietsachen gibt es noch ein Problem: Gerichtliche Auseinandersetzungen über Wohnraum beginnen nach den Verfahrensordnungen am örtlichen Amtsgericht und enden auch bei hohen Streitwerten grundsätzlich am Landgericht. Schon von daher ist eine Grundsatzentscheidung eines Oberlandesgerichts oder des Bundesgerichtshofes in Mietsachen selten.

In der Tat ist der Mieter zum ordnungsgemäßen, angemessenen Gebrauch der Mietsache verpflichtet, also auch zum Lüften der Wohnung. Die Gerichte vertreten unterschiedliche Auffassung dazu, tendieren aber dazu, dass der Mieter zweimal täglich rund zehn Minuten zu lüften hat – und zusätzlich lüftet, wenn er seine Wäsche in der Wohnung trocknet. Vielleicht kann man das als Leitlinie nehmen.”

Wie soll ein Richter eine solche Frage beantworten? Er kann es nicht! Die mir bekannte Rechtssprechung zu dieser Thematik geht meist vollkommen an den Gesetzen der Bauphysik vorbei! Warum? Weil Richter dafür kein Auge haben dürfen… müssen! Ein Richter hat gesetzkonform Recht zu sprechen, nicht aber nach den Gesetzen der Bauphysik. Entsprechend wie die Fallsituation ist, kommt es bundesweit für den sachverständigen Leser zu vollkommen unverständlichen Entscheidungen, welche entsprechend der Falllage rechlich richtig sein können.

Es ist in der Aussage von Prof. Dr. Uwe Meiendresch zu entnehmen („Wäsche in der Wohnung trocknen“), dass die juristischen Bewertungen/Beurteilungen nichts mit der Realität zu tun haben. Gemeint ist, wie und wie oft soll denn der Mieter lüften, wenn er die Wäsche in der Wohnung trocknet… wenn überhaupt schadensfrei möglich? Das ist eine Frage, welche nicht pauschal sachverständig und juristisch beantwortet werden kann und ist fallspezifisch. Trocknet der Mieter nun 1×1 Maschine in der Woche in der Wohnung, oder 4 Maschinen? Wieviel Kg-Wäsche insgesamt? Im Detail könnte man dann noch fragen mit welcher Umdrehung der Schleudergang ausgeführt wird, um evtl. die freigesetzte Menge Wasser der frei zu trocknenden Wäsche zu bestimmen. 

Mit Verlaub, das geht zu weit, weil auch nicht nachweisbar.

Für Neubauten und sanierte Bestandsbauten wurde mit der DIN 1946-6 eine Lüftungsnorm auf den Weg gebracht, die ein nutzerunabhängiges Lüften vorsieht. Unter Experten ist die DIN aufgrund von Widersprüchen seit Jahren umstritten. Welche Folgen hat das für die Rechtsprechung?

„Das ist nicht einfach zu beantworten. Eine DIN gilt an sich für den Rechtstreit nur, wenn sie von den technischen Fachkreisen akzeptiert wird. Die genannte DIN 1946-6 (2009) sieht bei Neubauten und umfangreicheren Sanierungen ein Lüftungskonzept mit Infiltrationsberechnung vor. Reicht die Luftzufuhr über Gebäudeundichtigkeiten nicht aus, muss der Bauherr, das ausführende Bauunternehmen oder der Architekt nach der genannten DIN lüftungstechnische Maßnahmen vorsehen – etwa Schächte, Ventile oder ventilatorgestützte Lüftungen –, also Lüftungsanlagen erwägen bzw. umsetzen. Ende 2012 hat Dipl.-Ing. Norbert Swensson, beratender Ingenieur, Bochum, eine Umfrage hinsichtlich der Sinnhaftigkeit von nutzerunabhängigen Wohnungslüftungen durchgeführt und kam zu dem Ergebnis, dass die DIN 1946-6 in der Praxis ganz überwiegend nicht akzeptiert wird.

Jüngst hat noch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in dem Urteil vom 3. 5. 2016 – bei der Beurteilung von Lüftungen im Schallschutzbereich des geplanten Flughafens in Berlin – nicht die Erfüllung der DIN 1946-6 verlangt. Die Gerichte gehen wohl weiter davon aus, dass ein Mieter von seinem Vermieter nicht die in DIN 1946-6 vorgesehene nutzerunabhängige Lüftung verlangen kann.”

Bezeichnent ist, dass diese Umfrage an Architekten (und Architekten SV´s; IHK „Schäden an Gebäuden) gestellt wurde. Was sollen Architekten antworten, wen sie dazu verdonnert werden (auch noch) für jeden Neubau oder in der Sanierung ein Lüftungskonzept erstellen sollen? Ist doch nur verständlich, dass solcher Mehraufwand nicht auf offene Ohren stößt. Somit hat die Umfrage wenig Substanz in der Sache, sondern eher die Ablehnung des Aufwands welcher hierfür betrieben werden muss, inkl. der Planung möglicher „Zwangslüftungen“. 

Wenn die DIN 1946-6 rechtlich nicht bindend ist, wird sie dann nicht obsolet?

„Die Gerichte sind berechtigt, eine DIN, die von den Fachleuten nicht akzeptiert und nicht umgesetzt wird, auch im Rechtstreit unberücksichtigt zu lassen. Eine formelle Aufhebung einer DIN kann aber nur der Normausschuss selber beim DIN-Institut aussprechen. Das ist allerdings nach meiner Einschätzung nicht zu erwarten.”

Natürlich nicht! Wie sollen fachunkundige Richter eine Norm in Frage stellen, wenn die Fachwelt dies noch nicht in der Gänze gemacht hat und der Normenausschuß die Schwachstellen noch nicht korrigiert hat. Warum nur nicht?

Kann der KLIMAGRIFF® aus juristischer Sicht die Schwächen der DIN 1946-6 überbrücken?

„Die DIN 1946-6 dürfte einer Verwendung von Lüftungshilfen in Wohnungen nicht entgegenstehen. Zum einen findet die Norm nur für Neu- und Umbauten Anwendung. Zum anderen ist die DIN nicht als verbindliche Regel der Bautechnik anerkannt. Die mietrechtliche Rechtsprechung sieht nach wie vor, den Mieter in der Verantwortung für Schimmelschäden zu nehmen, wenn dieser nicht ausreichend lüftet. Der täglich vor Gericht geführte Streit zwischen Vermieter und Mieter über die Lüftung lässt sich sicher reduzieren, wenn der Mieter an das Lüften erinnert wird und dem Vermieter eine Dokumentation der Lüftung vorliegt.”

Das Lüftungsverhalten von Mietern sachverständig nachzuweisen ist faktisch unter realen Bedingungen nicht möglich. Der Sachverständige kann nur alle möglichen baulichen Mängel ausschließen, welche zum Schimmelpilzbefall geführt haben.

Sachverständig und juristisch sehe ich ein weiteres Problem, wenn lediglich auf den KLIMAGRIFF in Mietverträgen als Heilsbringer verwiesen wird. Dies ist definitiv nicht so. So löst der KLIMAGRIFF keine möglichen baulichen Mängel. Soll heißen, dass der KLIMAGRIFF nicht „weiß“, wo anfallendes Wasser in der Raumfeuchte herkommt! Auch mit Vorsicht sollten Ergebisse des Klimagriffs bei geschlossenen Rollläden interpretiert werden, welche in der kalten Jahreszeit mehr geschlossen als offen sind. Siehe hierzu: Fensterfalzlüfter bei geschlossenen Rollläden.

Allerdings wird ein Vermieter ständig zu hohe rel. Luftfeuchten in Wohneinheiten, welche auch noch durch die Lüftungsprotokolle des Klimagriffs bestätigt werden, überhaupt nicht mehr in Frage stellen, ob mögliche bauliche Mängel dafür verantwortlich sind. Ich sehe auch in gewisser Weise ein juristisches Problem in Sachen „Überwachung des Mieters“, wenn dieser zur Übergabe der Lüftungsdokumentation in einem Mietvertrag verpflichtet wird.

Anfragen beantwortet Ihnen gerne
Herr Georg Meyer,
Geschäftsführer der Klimagriff GmbH,
unter Tel. 0160/97317033
oder per Mail an g.meyer@schimmelprotektor.de

31 Mrz 2017

Fensterfalzlüfter vs. Rollläden

Seit Einführung der DIN 1946-6, Vorgaben der DIN 4108 und der ENEV 2014/16, ist es heute nicht mehr möglich ohne ein Lüftungskonzept einen Neubau oder die Sanierung im Bestandsbau zu planen/auszuführen. Die Forderung nach dem „Mindestluftwechsel für den Feuchteschutz“ ist zwar schon lange gefordert, nun aber mit der Beigabe der Nutzerunabhängigkeit. Soll heißen, der notwendige Mindestluftwechsel muss ohne „Zutun“ der Bewohner erfolgen.

Im Neubau haben verschiedene Lüftungssysteme (zentral oder dezentral) Einzug gehalten welche, entsprechend der energetischen Anforderung an die Gebäudehülle, den kompletten Luftwechsel nutzerunabhängig realisieren. Also Fenster öffnen zwecks Lüftung grundsätzlich nicht mehr notwendig wäre.

Im Bestandsbau werden für energetische Sanierungen auch Fensterfalzlüfter eingesetzt, um den nutzerunabhängigen Mindestluftwechsel für den Feuchteschutz gemäß DIN 1946-6 sicherzustellen. Die Vorteile liegen klar auf der Hand: Kostengünstig, im Bauteil –Fenster- integrierbar und keine weiteren Maßnahmen an der Gebäudehülle erforderlich! Die Anzahl der falzintegrierten Lüfter einer Wohneinheit, ergeben sich aus dem Lüftungskonzept mit Angaben der notwendigen auszutauschenden m³/h-Luftmenge.

Soweit so gut, denkt man! … bis es dunkel wird und die Rollläden geschlossen werden.

Dann sind alle guten Lüftungsberechnungen für die Katz. Schlimmer noch: Falls der Mindestluftwechsel ausschließlich über die Fensterfalzlüfter erfolgt (LUV-LEE), findet dieser bei geschlossenen Rollläden nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr statt. Somit auch der nutzerunabhängige Mindestluftwechsel nicht mehr gewährleistet ist.

 

Bautechnische und bauphysikalische Probleme bei Fensterfalzlüfter mit geschlossenen Rollläden:

Neue Rollläden gelten heute als energetisches Bauteil der Fassade, welcher im geschlossenen Zustand energiesparende Wirkung hat. Dieser Forderung kommen auch die Hersteller nach und bauen u.a. die Panzer in kerngedämmten Ausführungen oder bilden die Anschlussbereiche immer dichter aus, an Rollladenführungsschienen und am Panzereinlauf zum Rollladenkasten durch Bürsten- oder Kederdichtungen. Das dient nicht nur der Laufruhe sondern auch der Dichtheit, allerdings steht die Dichtheit der Wirkung von Fensterfalzlüfter kontraproduktiv entgegen!

  1. Im Zeitraum geschlossener Rollläden wird die Forderung des nutzerunabhängigen Mindestluftwechsels für den Feuchteschutz nicht mehr oder nur noch begrenzt erfüllt.
  2. Sollten ausschließlich Fensterfalzlüfter für Zu- und Abluft eingesetzt werden, kann es auf der LEE-Seite dazu führen, dass sich die abströmende warme Raumluft auf der raumseitigen Oberfläche der Rollladenpanzer als Tauwasser niederschlägt und bei besonders kalten Tagen zu Vereisungen führen kann. Des Weiteren werden die Falzbereiche der Fenster mit abströmender Raumluft penetriert, welche im schlimmsten Fall auch im Bereich des Fensterblendrahmens zu Tauwasserausfall führen kann.
  3. Sollten Vereisungen entstehen und der Nutzer diese nicht visuell erkennt, kann es bei Betätigung des Rollladens zu Problemen bei der Öffnung bis hin zum Schaden kommen. Dies gilt besonders, wenn die Anlagen elektronisch bedient oder automatisiert verfahren. Ein Schaden an Motoren/Steuerung/Rollladenpanzer ist nicht auszuschließen.
  4. Sollte lediglich nur „unauffälliges“ Kondensat am Rollladenpanzer vorhanden sein, wird dies auch wegen zunehmender Automatisierung des Antriebs nicht visuell festgestellt. Somit fährt der Panzer auch „nass“ in den Kasten, welcher dessen angrenzende Bauteile penetriert mit möglichen Auffeuchtungen und Schimmelpilzbildungen.
  5. Wird der nutzerunabhängige Mindestluftwechsel nicht durchgängig sichergestellt, kann es zur Erhöhung der raumseitigen rel. Luftfeuchte führen, welche entsprechend der energetischen Qualität der Gebäudehülle zu Schimmelpilzbildung an vorher eher unauffälligen Bauteilbereichen oder im Falzbereich des Fensterblendrahmens führt.

 

Planer und Fensterbauer sind gut beraten, wenn das Thema „geschlossene Rollläden“ mit Fensterfalzlüfter in der Planung berücksichtigt wird. Das wird beim Architekt/Bauherr zwar nicht populär sein, schützt aber den Unternehmer vor möglichen Streitigkeiten im Schadenfall.

  1. Falls nur Fensterfalzlüfter für Zu- und Abluft geplant werden, muss sichergestellt sein, dass die Luftleistung auch bei allen „geschlossenen“ Rollläden gewährleistet ist, also die notwendige Luftleistung durch den Panzer schaden- und vereisungsfrei abgeführt werden kann. Mögliche Maßnahmen wären werksseitige Aussparungen an den unteren Abschlussschienen und Luftschlitze an den oberen Panzerlamellen. Dies nur als erste Idee, welche noch einer Überprüfung bedarf. Solche Maßnahmen haben allerdings den Nachteil, dass eine gänzliche Verdunklung nicht mehr möglich wäre… Eine Kröte, welche nicht jeder Bauherr schlucken wird.
  2. Wenn Fensterfalzlüfter –  dann in Verbindung mit volumengesteuertem Abluftventilator: Aus meiner Sicht die aktuell klügste Option. Aber auch mit Ventilator müssen die Rollladenpanzer die entsprechende (Zu-)Luftleistung sicherstellen und der Ventilator gegen Abschaltung durch die Nutzer geschützt werden.
29 Feb 2016

Isolierung… oder doch nicht?

Ein Begriff im Baubereich wird ständig gewerksübergreifend verwendet, doch nur ein handwerklicher Fachbereich darf diesen zurecht anwenden.

Die Isolierung.

Und wer darf nun? Jepp, der Elektriker.

Auch die Industrie, Planer und manchmal sogar Sachverständige verwenden den Begriff >Isolierung< für Bauleistungen, welche der Isolierung bestimmungsmäßig nicht gerecht wird.

Es lässt sich heute nicht prüfen, ab wann die Isolierung den gewerkübergreifenden Siegesweg angetreten hat und warum gerade die Bauschaffenden ihn so inflationär verwenden.

 

Ein paar >falsche Isolationen< aus der Baupraxis:

Hausisolierung         Wärmedämmung

Dachisolierung         Dampfsperre / Dampfbremse, Auf- oder Zwischensparendämmung, Dachabdichtung

Mauerisolierung       Bauwerksabdichtung

Isolierglas                 Wärmeschutzglas

Rohrisolierung          Rohrdämmung

Schallisolierung        Schalldämmung

Isoliergrund              (Ab-) Sperrgrundierung

 

Besonders schön, wenn Fachfirmen Ihre Leistungen zum Beispiel so anbeiten:

„Wir bieten Ihnen energetisch optimierte Innovationen für Ihre Isolierung und Dämmung“ oder „Kosten sparen durch Isolierung und Dämmung“ oder „Hochwertige Dämmtechnik für die Wärmeisolierung“

Bleibt zu hoffen, dass ein Handwerker seinem Kunde immer das liefert was bestellt wurde. Also, der Kunde nicht eine Dämmung für sein Flachdach bekommt, obwohl nur eine Abdichtung gemeint war. 🙂

In diesem Sinne: Ein Hoch auf die Isolierung.

 

7 Jul 2015

Toleranzen im Hochbau!

Zu der entsprechenden deutschen Norm DIN 18202, habe ich im März/April diesen Jahres, 2 Beiträge in der Fachpresse veröffentlicht.

Im 1. Beitrag geht es um das bewusste Anrampen von Bodenbelägen (hier Parkett), weil die Estrichhöhenmaße nicht auf die Stärken der angrenzenden Werksteinbeläge angepasst war. Um die sehr hohen Kosten für die Angleichung der Böden zu vermeiden, wurden auf 1 Meter die Flächen „angespachtelt – angerampt“. Ein sehr streitbares Thema, wie man in diesem Fallbeispiel sehen kann. Zum Fachbeitrag!

Im 2. Beitrag geht es grundsätzlich um die normativen Grenzwerte der Toleranzen im Hochbau. Sind diese noch zeitgemäß; welche „Mängel“ können entstehen, trotz normgerechter Ausführung… Zum Fachbeitrag!

 

 

 

11 Jun 2015

Keine Haftung des Verkäufers für fehlerhafte Angaben in Energieausweisen

OLG Schleswig, 13.3.2015 – 17 U 98/14
Die bloße Aushändigung eines Energieausweises durch den Makler führt nicht zu einer Beschaffenheitsvereinbarung im Sinne des § 434 BGB.

Der Beklagte beauftragte in 2009 einen Makler das Grundstück samt Haus Baujahr 1934 zu veräußern. Er ließ einen Energieausweis ausstellen und überreichte ihn dem Makler. Letzterer gab den Energieausweis, kurz vor dem Abschluss des Kaufvertrags im Februar 2011, an den Käufer weiter. Nach dem ersten Winter

3 Mrz 2015

Bauherren klagen über Mängel und Verzögerungen

Eine aktuelle Umfrage der Porsche Consulting GmbH im Auftrag des Marktforschungsinstituts Forsa!

Da habe ich nicht schlecht gestaunt, als ich die groben Fakten der „unzufriedenen“ Bauherrschaften lesen durfte. Da aus meiner Sicht hier teilweise zu unrecht beklagt wird, möchte ich die „Ergebnisse“ einmal genauer beleuchten.

 

Zitat 1: „Jeder zweite Deutsche, der in den letzten fünf Jahren ein Haus gebaut oder eine neue Eigentumswohnung erworben hat, klagt über Mängel in der Ausführung.“

Für mangelhafte (Bau-)Leistungen tragen Bauherren ein Stück Mitverantwortung. Auch die extrem niedrigen Bauzinsen verleiten nicht, ein Stück weit mehr in Qualität zu investieren. „Mann“ will Topqualität zum niedrigsten Preis… und glaubt auch noch daran, dass dies funktioniert. Mal ehrlich: Jeder vernünftige Mensch weiß, dass man z.B. einen neuen Porsche Carrera nicht für 30.000 € käuflich erwerben kann. Das weiß der eigene Verstand. Allerdings bei Bauleistungen fängt der Verstand erst gar nicht an zu arbeiten. Aber wehe dem, wenn die Leistung nicht den eigenen (Qualitäts-)Vorstellungen entspricht. Nicht selten höre ich im Streitfall von Kunden, dass ihnen eigentlich schon bewußt war, dass die Leistung zu billig war…“ Da fehlen mir dann auch die Worte. Des Weiteren „spart“ der private Bauherr gerne auch mal an den Baubetreuungs-/ Bauleitungskosten. Viele Bauherrn übernehmen diese Leistungen in Eigenregie und stellen meist viel zu spät fest, dass man(n) dieser Aufgabe nicht gewachsen ist. Da liegt das Kind meist schon im Brunnen und die Suche nach den Schuldigen endet viel zu oft vor dem Richtertisch. Auch werden Zwischenabnahmen viel zu wenig in die Bauabläufe integriert und in der Vertragsgestaltung berücksichtigt. Allein hierdurch könnten Fehlleistungen noch kostengünstig korrigiert werden. Allerdings ein Kostenfaktor, welcher gerne eingespart wird.

Zitat 2: „Kritisiert wird außerdem die Unpünktlichkeit am Bau: Jedes fünfte Projekt wird nicht zum geplanten Termin fertig,…“

Nun, hier werden 2 ganz unterschiedliche Dinge in einen Topf geworfen. Unpünktlichkeit der Baufirmen ist das eine, die nicht fristgerechte Fertigstellung hat meist aber andere Gründe und mit einer Unpünklichkeit nichts zu tun. Da wären zum einen die Bauherren selbst, welche eine Finanzierung für die das neue Haus auf den Weg gebracht haben und natürlich ein Interesse haben, das neue Eigenheim so schnell wie möglich zu beziehen. Wer möchte schon gerne „unnötig“ weiter Miete des alten Heims bezahlen. Aus diesem natürlichen Eigeninteresse werden dann nicht selten viel zu kurze Bauzeitenpläne erstellt, welche das Paiper nicht wert sind auf dem sie stehen. Und leider werden die beauftragten Planer nicht selten ihrer Verantwortung gegenüber dem Bauherrn aber auch dem Handwerker nicht gerecht, indem versucht wird solche Zeitenpläne trotzdem einzuhalten. Das Ergebniss kennt man: Unzählige Überstunden bis zur Nachtarbeit an Baustellen. Diese Überbelastung hat einen erheblichen Anteil auf die Qualität und somit das Mängelrisiko (siehe Zitat 1) extrem steigt. Aber meistens mündet es darin, dass der zu kurz getaktete Bauzeitenplan nicht eingehalten werden kann.

Zitat 3: „Ebenso schwer wiegen unnötige Wartezeiten: 44 Prozent mussten Verzögerungen hinnehmen, weil die verschiedenen beteiligten Handwerksbetriebe nicht gut aufeinander abgestimmt waren.“

Eine gute Abstimmung zwischen Handwerksbetrieben ergibt sich aus einer professionellen Planung und die Zusammenstellung der beteiligten Firmen. Zeitliches Wunschdenken verhindet dieses aber oft. Kommt es zu einer Verzögerung in einem Gewerk, sind die nachfolgenden Firmen NEU zu koordinieren. Hier muss allerdings auch die eigenen Zeitplanungen der Handwerksfirmen berücksichtigt werden. Man kann als Bauherr nicht davon ausgehen, dass die Firmen täglich in den Startlöchern stehen und nur auf das GO warten. Grundsätzlich muss man anmerken, dass die Abstimmungsverantwortung nicht bei den Handwerkersfirmen liegt (dafür werden sie nicht bezahlt), sondern bei dem Planer/Bauleiter oder bei dem Bauherrn selbst, wenn er diese Leistung nicht beauftragt hat.

Zitat 4: „Unter den Streitigkeiten leidet das Image des deutschen Baugewerbes: 64 Prozent der Bauherren haben den Eindruck, dass es große Qualitätsunterschiede bei der Arbeit und der Kompetenz der Handwerker gebe…“

Auf vielen (meist größeren) Baustellen trifft die Bezeichnung „deutsches Baugewerbe“ nun wirklich nicht mehr zu. Zum einen bedingt durch EU-weite Ausschreibungen und Vergabe, aber auch durch Dumpingpreise „genötigte“ deutsche Handwerks- oder Baufirmen, welche sich nicht selten osteuropäischer Subunternehmer und deren Handwerker bedienen. Zwar lässt sich hieraus noch kein niedriger Qualitätsstandart ableiten, aber die Erfahrungen zeigen einen Tendenz eines geringeren Qualitätsniveaus. Dies zeigt sich u.a. durch fehlender Kenntnise deutscher Bauregeln und Baustandarts.

Fazit:

Die Unzufriedenheit der deutschen Bauherrn kann nicht allein auf schlechte Planungs- und/oder Handwerkerleistungen reduziert werden. Einen nicht unerheblichen Anteil zur eigenen Zufriedenheit haben die Bauherrn selbst in der Hand, wenn das anstehende Bauprojekt mit Verstand und Vernunft geplant und umgesetzt wird.

Meine Bauherren-Tipps:

  1. Lassen Sie Ihr neues Haus von einem versierten Architekten planen und den Bauablauf betreuen.
  2. Ein Bauzeitenplan sollte seriös erstellt werden. Jeder zeitliche Stressfaktor erhöht das Mangelrisiko.
  3. Nehmen Sie nicht das vermeindlich günstigste Angebot.
  4. Achten Sie darauf, dass sich die beauftragten Handwerker nach Möglichkeit untereinander kennen. Dies fördert die „Achtsamkeit“ der (Fremd-) Gewerke untereinander.
  5. Installieren Sie Zwischenabnahmen von einem neutralen Sachverständigen in den Bauablauf. Z.B. 1) nach Fundament; 2) nach Rohbauerrichtung; 3) nach Einbau Fenster/Türen/Installationen; 4) nach Innenputz/Estrich; 5) vor Aussenputz
  6. Lesen Sie zum Thema auch diesen Beitrag

 

6 Dez 2014

Medien vs. Fassadendämmung

Eigentlich bin ich davon ausgegangen, dass mich die allwinterlichen Medienberichte bezüglich Schimmelpilz heimsuchen werden. Jedes Jahr der gleiche Mist; nix Neues; Hauptsache die Tastaturen in den Redaktionen klappern.

Doch halt! Diesen Winter scheint es den Schreiberlingen selbst zu langweilig geworden zu sein, jedes Jahr alte Artikel neu aufzubügeln.

Nun hat man einen neuen Erzfeind im Focus, die Fassadendämmung… hier insbesondere die Dämmung mit Polystyrolplatten (ugs. Styropor). Eine sachlich kritische Auseinandersetzung wird meist nicht betrieben. Wozu auch, macht man beim Thema Schimmelpilz ja auch nicht.

Um den armen Polystyrolplatten den vollkommenen Garaus zu bereiten, schreckt man auch vor aberwitzigen „Versuchen“ nicht zurück. So tränkte man Polystyrolplatten mit Spiritus und zündete diese an… und oh Wunder… die Dinger brennen!!!! So, der Beweis ist erbracht, Polystyrol brennt! Na sowas!

Meine Güte, wenn man Holzlatten mit Spiritus benetzt, brennen diese auch! Und nun? Sollten jetzt alle Häuser in Holzständerbauweise verboten werden, weil Holz brennt?

Der Versuch zeigt nur eines: Wenn die fachlichen Argumente auszugehen scheinen, werden sich welche gebastelt.

Auch den Berechnungen/Werte/Lebensdauer/etc. der Schreiberlinge kann man nur bedingt Glauben schenken. Gemäß dem Motto: „Glaube nur der Berechnung, welche du selbst gefälscht hast“.

„Rentabilität erst nach 50 Jahren“ oder „Erste Instandsetzungen schon nach 15 Jahren“ oder „Keine messbare Energieeinsparung durch Fassadendämmung“! Solche, oder so ähnliche „Argumente“ kann man unendlich fortsetzen, spiegelt aber die Realität nicht wieder. Sicher gibt es auch gedämmte Fassaden, welche bereits nach 5 Jahren den Geist aufgeben, aber dieses nicht dem Material, sondern in der Regel der mangelhaften Verarbeitung geschuldet. Genau diese Fassaden werden dann all zu gern von der Presse ins Visier genommen und pauschal abrasiert.

Es gibt Polystyrolfassadendämmungen, welche bereits über 30 Jahre auf dem Buckel haben, keine Schäden an der Putzfläche oder gar Schimmelbefall in den Räumen vorhanden sind. Darüber berichten? Das macht nun wirklich keinen Sinn, würde dies doch dem momentanen Hype „Contra Dämmung“ so gar nicht in die Karten spielen.

Ja, die Industrie hat ihren Anteil dazu beigetragen, warum heute so negativ über die Fassadendämmung berichtet wird. Allem voran, die irrwitzigen Energieeinsparversprechungen bis zu 90%. Da kann ein Häuslebauer natürlich säuerlich reagieren, wenn dann vielleicht nur 10% herauskommen.

Nun, man kann die Fassadendämmung und deren Nutzen kritisch betrachten, aber dann bitte mit Berechnungen, welche ihren Namen verdienen. Also nicht mit den DIN linearen Einheitswerten.

So individuell ein Haus, so individuell sollten auch die Energieeinsparungsmaßnahmen (z.B. Dämmung) gewählt werden.

Für diejenigen, welche sich nicht auf theoretische Berechnungen verlassen möchten, gibt es eine praktische Hilfestellung: Fragen Sie bei Ihren Verwandten/Freunden/Bekannten, wer (und mit was) sein Haus gedämmt hat und nach den Erfahrungen in Sachen Energieeinsparung und Wohnqualität. Dies ist vermutlich der beste Indikator, falls man sich mit dem Thema Fassadendämmung auseinandersetzen will.

 

Ich befürchte nur eines: Wenn den Schreiberlingen das Thema Fassadendämmung auch zu langweilig wird, stürzt man sich wieder auf den armen Schimmelpilz. 🙁

 

24 Nov 2014

Soll man sich nun wundern? Könnes kämpft – Fassadendämmung (WDR)

… über die „schlechte“ Presse, mit welcher sich die Dämmstoffindustie seit ca. 1 Jahr rumschlagen muss?

Ich denke Nein.

Vieles hat die Polystyrol-Dämmstoffindustie selbst zu verantworten, wenn es solche Machenschaften zur Gewinnmaximierung in die Öffentlichkeit geraten. Die „böse“ Presse hat selbstverständlich leichtes Spiel, wenn die Firmen Produkteigenschaften auf den Kennzeichnungen fälschen, sich durch ihr eigenes Institut überprüfen lassen, die Dämmwirkung nicht den Angaben entspricht, Preisabsprachen treffen und allem voran, die vollkommen überzogenen Einsparungsversprechen der letzten Jahre. Um den Kreis zu schließen bedient man sich naturgemäß auch der Politik, oder besser gesagt einflußreichen Politikern, welche man in die entsprechenden Aufsichtsräte lanziert.

Wie also will ein Industiezweig hier noch Vertrauen aufbauen, wenn genau diese Industie, vor allem die Gewinnmaxierung und nicht das Anliegen des Kunden im Sinn hat.

Nun, nicht nur die Industrie geht hier unseriöse Wge, sondern auch Planer und ausführende Firmen. Wenn man sich so manche Fassaden betrachtet, fragt man sich ernsthaft wo diese Fachleute das Rechnen gelernt haben. Polystyrolplatte von bis zu 30 cm Dicke werden da auf Fassaden gepappt, welche jeder seriösen Berchnung widersprechen. Ab spätestens 12cm Dicke ist Schluß mit effizienter Polystyroldämmung… alles darüber… nun, vielleicht rechnet es sich dann bei den Urenkelkindern.

Leittragende des Ganzen? Handwerker und Kunden gleichermaßen.

Handwerker, weil Auftragseingänge merklich zurückgehen und sie (obwohl diese es am wenigsten zu verantworten haben) nun dem Kunden auch noch die Machenschaften der Industie erklären müssen. Ganz zu schweigen vom Imageverlust einer ganzen Handwerksbranche.

Kunden, welche sich hinters Licht geführt fühlen und das versprochene Einsparpotenzial sich leider in der Realität nicht erfüllt.

Es bleibt abzuwarten, wie sich das Thema weiter entwickelt und die Dämmstoffindustie das Vertrauen der Kunden zurückgewinnen will. Nur ein Ulrich Wickert wird hierfür wohl kaum ausreichen.

http://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/koennes_kaempft/videokoenneskaempftfassadendaemmung100_tag-17112014.html

 

24 Okt 2014

Ehekrise durch Hausbau

Meine Tipps, damit ein Traumhaus nicht zum Ehe-Alptraum wird:

1. Lassen Sie Ihr Haus vom Profi planen und auch die Bauleitung ausführen: Gerade an dieser Kostennote wird sehr gerne gespart, was zu katastrophalen Abläufen und Baufehler führen kann. Jede Herde (Handwerker) braucht einen versierten Hirten. Wenn nicht, läuft diese in jede Richtung… nur nicht in die welche der Bauherr denkt.

2. Binden Sie rechtzeitig eine prüfende Oberaufsicht (Sachverständiger) in Ihr Bauvorhaben mit ein: Schwerwiegende Baufehler lassen sich hierdurch frühzeitig erkennen und beseitigen.

3. Unterschätzen Sie nicht den Zeitfaktor bei Eigenleistungen: Besonders Männer neigen zu maßloser Überschätzung, wenn es um die eigenen handwerklichen Fähigkeiten und Talente geht. Gemäß dem Slogan „Yippijaja-Yippyyippyjeee“, werden Projekte gern verniedlicht, was die weitere Zeitplanung aufsetzender Gewerke behindert. Nicht zu vergessen, die Zusatzbelastung, wenn die Eigenleistungen nebenberuflich geleistet werden müssen.

4. „Schuster bleib bei deinen Leisten“ – überschätzen Sie nicht Ihre eigenen Talente: Sie wären nicht der Erste, welcher in seinem handwerklichen Tun seine Grenzen aufgezeigt bekommt. Manchmal recht schnell, manchmal wenn sich erst  Bauschäden eingestellt haben. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern verbrennt unnötig materielle und geldwerte Ressourcen. Machen Sie nur das, was Sie wirklich können.

5. Kalkulieren Sie Ihre Eigenleistung richtig: So mancher Häuslebauer rechnet seine „kostenlose“ Eigenleistung gegenüber einer Handwerkerleistung auf und meint die Handwerkerstunden geldwert gespart zu haben. Weit gefehlt. Rechnen Sie mal Ihren Stundensatz (gerade bei Selbstständigen) gegenüber einer Handwerkerstunde auf. Des Weiteren wird der versierte Handwerker weniger Zeit als Sie für eine Leistung benötigen. So manche Berechnung stellt sich dann als kostengünstiger dar, die Arbeitszeit nicht in Eigenleistungen sondern in Mehrleistung/Überstunden der eigenen Profession zu investieren.

 

Hier noch ein sehr guter Artikel zur Thematik:

http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/immobilien/paarkrise-durch-hausbau-13016047.html

 

 

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