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11 Feb. 2016

Und ewig grüßt der Mangelbegriff

Heute möchte ich einmal fragen, warum Juristen den Begriff „Mangel“ verwenden, wenn es um die Beweisfragenstellung in Rechtsstreitigkeiten geht?

Ok, zumindest gibt es ab und an den Versuch, dass Fragestellungen auf „technische Mängel“ eingrenzt werden.

Egal wie man das Kind nun bezeichnen mag (ob technisch oder nicht), es bleibt die Mangelbezeichnung… und das-ist-und-bleibt ein rechtlicher Begriff, welcher durch einen Sachverständigen nicht beantwortet werden kann.

Es geht noch irreführender, wenn den „armen“ Sachverständigen im Beweisbeschluß auferlegt wird, dass sie „…nur die …technischen Mängel beurteilen sollen.

Allein aus einer solchen Fragestellung („Mängel“ und „beurteilen“) werden Fallstricke für den Sachverständigen konstruiert, welche selbst ein gutes, fachlich fundiertes Gutachten zu nichte machen kann (Befangenheitsantrag), wenn der Sachverständige die Beweisfrage in gutem Glauben, Wort-für-Wort beantwortet.

 

Bau-Sachverständige beschreiben und bewerten ausschließlich technische Sachverhalte, auf deren fachliche Richtigkeit und regelkonforme Ausführung, nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik!

Ob sich hieraus ein Mangel ergibt? Das beurteilt dann ein Richter.

 

Beispiel: „Wärmedämmung (Material) in der Bauanschlußfuge zum Fenster“

In 2005 wurde in der VOB Teil C DIN 18355 „Tischlernorm“, der Passus zu den Dämmstoffen in der Bauanschlußfuge geändert. Sprach man in der Ausgabe 2004 allgemein von Dämmstoffen, wurde dies in  „mineralische Dämmstoffe“ eingegrenzt. (Abschnitt 3….)

In 2005 konnte diese „kleine“ Änderung fatale Auswirkungen auf die Bauschaffenden haben, wenn a) die VOB im Werkvertrag verbindlich vereinbart wurde und b) der Handwerker die Anschlußfuge mit Ortschaum befüllte. Gemäß Soll-Istzustand stellte dies eine negative Abweichung (VOB) dar und ein Bauherr konnte auf den Rückbau bestehen… ob notwendig/angemessen/sinnvoll oder nicht.

Nur hatte das nichts mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu tun, wo sich Ortsschäume, bei regelkonformer Anwendung, längst bewährt hatten.

Soll heißen, aus technischer Sicht konnte die regelkonforme Ausführung mit Ortschäumen nicht beanstandet werden, allerdings widersprach das der vertraglich geschuldeten Leistung.

 

PS: In der VOB Ausgabe 2006 wurde dieser „Fehlschuß“ aus 2005 wieder berichtigt. Fortan (bis heute) steht dort wieder „Dämmstoffe“

PPS: Es gibt heute noch Planer die glauben, dass Ortschäume unzulässig als Dämmmaterial in der Bauanschlußfuge sind.

 

3 Feb. 2016

Bauen heute – Wir müssen umdenken!

Wird es nicht heute Zeit, dass sich die Bauschaffenden wieder auf das Basiswissen des Bauens besinnen, anstatt immer höherer energetischer Effizienz im Hochbau zu realisieren, welche schon seit einigen Jahren nicht mehr beherrschbar umgesetzt werden kann?

Warum kommt keiner auf die Idee, voran die Architekten- und Handwerkerverbände, dies auch mal in letzter Konsequenz auszusagen und entsprechend die (Not-) Bremse zu ziehen?

Wir werden die sanierungsbedürftige Quittung erhalten, welche sich heute schon abzeichnet.

Es steht außer Frage, dass Wohnräume so wenig wie möglich Energie zur Beheizung benötigen sollten. Es muss und sollte endlich konsequent diskutiert werden, wie wir dazu kommen!

Es kann nicht das Ziel sein, dass wir dem Irrglauben unterliegen, dass ein Passivhaus langfristig schadenfrei bleibt, oder das ein +Energiehaus wirtschaftliche Erträge generiert.  Das ist milde gesagt „Bauernfängerei“. Die Kosten für Unterhalt der Anlage(n) und notwendige Rücklagen für Sanierung/Instandsezung werden die „angedachten Gewinne“ langfristig auffressen.

Gehen wir einen Schritt zurück und bleiben im HEUTE. Wie wird heute gebaut und wie reagieren Planer/Industie/Handwerker auf immer wiederkehrende Mängel der stetig steigenden energetischen Anforderungen?

Planer/Architekten/Bauleiter: Mal ehrlich, hier gibt es kaum Gegenwehr, obwohl genau diese Berufsgruppen es besser wissen sollte. Und es wird drauflos geplant/gebaut… und die Bauleiter immer mit den neuesten Produktdatenblättern in der Seitentasche, um überhaupt noch im Bilde zu sein, was der Handwerker gerade einbaut. Verstehen was darin steht? Nein, dass geht zeitlich nicht (mehr). Und immer die Hoffnung, dass innerhalb 5 Jahren keine Mängelanzeige erstattet wird.

Industrie: Es gibt momentan kein besseres „Schlachtfeld“ als die Baubranche, wenn es um neue „innovative“ Produkte geht. Selbst eierlegende Wollmilchschweine werden (fast) versprochen. Problem nur, dass diese Produkte weder die langfristige Eignung (a.a.R.d.Technik) bewiesen haben, oder das Produkt grundsätzlich für den angedachten Einsatzbereich geeignet ist, was in den Datenblättern/Prüfzeugnissen explizit eingegrenzt wird… nur das sagt der Hersteller nicht… zu Lasten des Bauherrn, Planers und Handwerkers.

Handwerker: Die „Ärmsten“ in dem ganzen Prozedere. Sie müssen über die aktuellsten Produkte und entsprechenden Normen, Leitfäden und sonstige Abhandlungen im Bilde sein (ist meistens nicht leistbar). Leider „rennt“ so mancher seriöse Handwerker ins Verderben, weil er genau DIE oder DIE andere Handlungsempfehlung des Herstellers oder aktualisierte Norm nicht gelesen hat.

Der Bauherr: Ja auch der Bauherr hat eine Mitschuld, wenn er glaubt, dass er für den Preis eines „POLOs“ eine „E-Klasse“ bekommt… mit dem sich auch der Planer und Handwerker konfrontiert sieht.

Was ist die Lösung?: Ich weiß es in der Gesamtheit auch nicht. Aber es muss der Anfang gemacht werden umzudenken. Also vielleicht sogar wieder zurück zur monolytischer Bauweise, mit energieeffizienten tragfähigen Bausteinen in ausreichender Stärke. Und den Grundsatz aufgeben, dass wir Enegerie „einsparen“ können (geht physikalisch eh nicht), sondern wie uns zur Verfügung stehenden regenerativen Energiequellen noch viel effizienter genutzt werden können. Hier sollten die Förder- und vor allem Forschungsmittel des Staates investiert werden.

Zukunftsvision?: Man stelle sich vor, dass in vielleicht 20-30 Jahren jedes Haus eine 1,0 m² Photozelle auf dem Dach hat, was ein ganzes Haus mit ausreichend Heizleistung und Stom versorgen kann und auch die Spitzenertragszeiten, in einem kostenkünstigen Speichermedium sichern kann. Wenn dem so wäre… warum dann noch „Energie sparen“… an der Gebäudehülle!

So oder so ähnlich kann es aussehen? Oder doch nicht?

Nur mal so zum Nachdenken.

 

 

25 Jan. 2016

Gutachter als sachverständiger Zeuge

Wird ein Privatgutachter von einem Gericht als sachverständiger Zeuge geladen, können dem Gutachter hieraus erhebliche finanzielle Einbußen entstehen. Wie man dem entgegenwirken kann, wird anhand des folgenden Fallbeispiels erklärt.

Fallbeispiel

Ein Sachverständiger  wird von einer Bauherrschaft, mit der Erstellung eines Privatgutachtens zu Ausführungsmängel des Bauunternehmers XY beauftragt. Mit dem Gutachten fordert die Bauherrschaft XY auf, die Instandsetzung durchzuführen… ohne Erfolg. XY erkennt die im Gutachten beschriebenen Mängel nicht an. Die Bauherrschaft klagt geben XY. Im Prozessverlauf wird der Sachverständige vom Rechtsanwalt der Bauherrschaft als „sachverständiger Zeuge“ zur Anhörung vor Gericht geladen.

Als sachverständiger Zeuge steht dem Sachverständigen eine Entschädigung des Zeitaufwands nach JVEG von 3,50€/Std. zu. Hinzu kommt noch die Entschädigung der Fahrtkosten. Eine höhere Vergütung lässt sich für einen selbstständigen Sachverständigen nur mit erheblichem Aufwand darstellen. Dies allerdings steht meist in keinem Verhältnis, zur Höhe der zusätzlichen Vergütung.

Was nun?

Vertragliche Regelung:

Zur Vermeidung finanzieller Nachteile ist es ratsam, dass man diese Eventualität in den Werkvertrag mit seinem Auftraggeber einbindet. D.h. dass die Differenz vom vereinbarten Stundensatzes als Privatgutachter zum Vergütungssatz als sachverständiger Zeuge, vom Auftraggeber erstattet werden muss. Es kann auch der Stundensatz als Sachverständiger nach JVEG vereinbart werden.

Auf die Fragestellungen während der Anhörung achten:

Während einer Anhörung werden von den Parteien und/oder auch vom Richter Fragen zum Sachverhalt an den Sachverständigen gestellt. Hier muss der Sachverständige mit „gespitzen“ Ohren darauf achten, welche und wie die Fragen gestellt werden. Es macht einen erheblichen Unterschied, ob der Sachverständige nur einen Sachverhalt beschreiben, welchen er z.B. bei einem Ortstermin gesehen hat, oder ob er diesen Sachverhalt auch sachkundig bewerten soll! Falls eine sachkundige Bewertung verlangt wird, sollte man den Richter informieren, dass z.B. „die Frage nicht als Zeuge aber als Sachverständiger beantwortet werden kann“. Wird das bejaht, sollte man den Richter bitten (wenn er dies nicht schon von sich aus macht), dieses im Vergütungsformular zu vermerken. Dies hat die Auswirkung, dass der Anhörungstermin (inkl. Fahrtzeiten) mit dem Std.-Satz als Sachverständiger (nach JVEG) entschädigt wird.

 

7 Jan. 2016

Wunderschaum: Antworten

Am 12.12.2015 schrieb ich einen Beitrag Zum Thema „Wunderschaum“.
Eigentlich nur eine finale Beschreibung meinerseits, welche das „Wunder“ klarstellen sollte.

Seit dem 12.12.2015 wurden mir ca. 100 E-Mails gesendet… von Handwerksfirmen, Architekten und Bauherren.

Ich bitte schon jetzt zu entschuldigen, dass ich die Fragen nicht alle einzeln per mail beantworten kann.

Die häufigsten gestellten Fragen versuche ich nun zusammenfassend zu beantworten.

Frage 1:
Sie schreiben „wortwörtlich brandgefährlich“! Was bedeutet das? Habe ich ein Problem, wenn mein Fensterbaubetrieb den Kleber eingebaut hat?“

Eine Zulassung für den Brandschutz (B2) des Klebers besteht nur bis zu einer Baufuge von 15mm. Jede Klebefuge die größer/breiter ist (als das Prüfzeugnis ausweist), entspricht somit der Brandschutzklasse B3.

Frage 2:
Die Händler und Hersteller schreiben doch, dass der Kleber luft- und schlagregendicht ist! Wieso muss ich als Verarbeiter mich mit Zeugnissen rumschlagen, welche der Hersteller hat erstellen lassen?“

Die Prüf-Zeugnisse für den Kleber unterliegen exakt definierten Einbausituationen, welche ZWINGEND einzuhalten sind. Deswegen sollte sich jeder Verarbeiter die Prüfzeugnisse GENAU durchlesen. Abweichende Einbausituationen können abweichende Leistungseigenschaften nach sich ziehen.

Frage 3:
Mir wurde genau dieser Schaum/Kleber für unsere neuen KS-Fenster und -Türen in unserem Haus angeboten. Also die Firma will nur den Kleber einbringen und dann raum- und außenseitig mit Flachleisten anschließen und mit Acryl versiegeln? Alles wäre nach Enev, etc… Stimmt das?

Wenn die vordefinerte Fugenbreite stimmig ist (wo ist diese schon im Bestandsbau vorhanden), kann es vielleicht funktionieren. Des Weiteren stellt sich die Frage, ob auch unter Realbedingungen der Montage so exakt geschäumt/geklebt wird wie im Labor. Nicht zu vergessen, dass es sich bei dem vermeindlichen Kleber nicht um ein Befestigungsmittel handelt. Der EInsatz dieser Kleber ersetzt nicht die mechanische Befestigung der Elemente im Baukörper.

Fazit:

In der Regel, wird man nicht die definierten Vorgaben im Altbau vorfinden und die Schaffung (Leibungsvorbereitung) hierzu, ein weit höheres Maß an Manpower und Material benötigt, als ein Wunderschaum an Vorteil bringen mag.

 

12 Dez. 2015

Wunderschaum: Wunschdenken und Realität

Es ist schon grotesk, wenn Händler diese „Wunderschäume“ immer noch bedingungslos anbieten… und Verarbeiter fast blind für jede erdenkliche Einbausituation einsetzen.

Obwohl mittlerweile (auch wenn es lange gedauert hat) auch die Fachverbände, Fachinstitute und Fachpresse klar dazu Stellung bezogen haben, dass es keinen Wunderschaum gibt, wird der Schaum (sorry, „Kleber“) immer noch hemmungslos in alle Arten von Einbaufugen reingehauen. Konfrontiert man selbst große renomierte Firmen mit Mängeln kommt dann gerne die Aussage wie „… laut Prüfzeugnissen ist der „Kleber“ luft- und schlagregendicht, da brauchen wir keine weiteren Abdichtungen, das können Sie (der SV) gerne überprüfen)“!

Die Augen der „überzeugten Gläubiger“ werden dann meist umso größer, wenn man die Prüfzeugnisse in deren Einzelteile zerlegt und mit dem gelieferten Einbau abgleicht.
Oft „passt“ das dann nicht zusammen, sodass der Wunderschaum ganz schnell keiner mehr ist, sondern sogar wortwörtlich brandgefährlich sein kann… von der Luftdichtigkeit und hygrothermischem Verhalten mal abgesehen.

Und was passiert, wenn die Schaum-Gläubiger im Mangelfall mit möglichen Schadensersatzansprüchen konfrontiert werden? Da werden dann die Augen der Anwender noch größer!
Hier lehnt sich der Handelsverkäufer (der lediglich Produkte verkauft: heute Schaum – morgen Autofelgen) oder Hersteller geschmeidig zurück, weil er hierfür (noch) nicht in die Haftung genommen werden kann.
Soll heißen Fensterbauer: „Selbst schuld, wenn du unsere Unterlagen zum Produkt nicht richtig liest“.

Nun kann man sich fragen, ob der Fensterbauer/Montagebetrieb/Architekt/Planer sich bedingungslos auf die gelieferten Prüfzeugnisse verlassen kann.

Klare Antwort: NEIN!

2 Dez. 2015

4-fach ISO-Glas: Wohin führt der Weg im Fensterbau

Thema:
Kaum ist der Aufschrei der vergangenen Jahre, nach Einführung der 3-fach Verglasung, im Fensterbau verhallt, wird die Fensterbaubranche mit der Idee der 4-fach Verglasung konfrontiert.
Über Sinn oder Unsinn diskutiert im Moment die Fachwelt. Einig ist sich selbst die Glasindustie und Isoglashersteller nicht. Von „…großen Einsparpotenzialen“ bis „…Armortisierung aufgrund Fertigungsaufwand und minimaler Verbesserung…“ reichen die Fach-Bewertungen. Eben auch davon abhängig, wem es einen Vorteil bringt. Dem Fensterbaubetrieben und seinen Monteuren bestimmt nicht. Mit 4-fach Isoscheiben werden die Elemente nochmals schwerer, wo es sich schon bei heutigen 3-fach Scheiben teilweise grenzwertig darstellt, in Sachen Konstruktion, Gesamtgewicht und Befestigung in moderne energetische Bausteine, welche mehr Luft- als Materialanteil aufweisen und somit den Namen „Stein“ nicht mehr verdienen.

Kommentar:
Bis heute existiert noch kein fundierter Langzeitnachweis darüber, ob eine 3-fach Verglasung energetisch deutlich besser ist (bleibt) als eine 2-fach Verglasung. Die Anzahl der Scheiben entscheidet nicht zwingend darüber, wie gut ein Isoscheibenverbund dämmt, sondern die Gasfüllung und die Dimensionierung (Tiefe) des Scheibenzwischenraums.
Legt man zugrunde, dass sich das eingeblasene Gas, im Laufe der Zeit, durch Luft vermischt und ersetzt, wird der energetische Mehrwert immer geringer. Denn: Glasscheiben sind ein guter Wärmeleiter und tragen nicht zur energetischen Verbesserung bei.
Es muss auch in Frage gestellt werden, wie wievel besser noch „besser“ ist. Ein Ug-Gewinn von 0,1-0,2 W/m²K lässt sich nur schwer darstellen, wenn man die Mehrkosten für Herstellung (und notwendige Energie) und Mehraufwand für Transport und Montage dagegenrechnet.

Fazit:
Grundsätzlich sollte zur Thematik nicht nur der mögliche energetischer Nutzen, sondern auch die praktische Umsetzung im Vordergrund stehen. Hier werden Problemstellungen verschärft, welche schon heute mit 3-fach Verglasungen bekannt sind.
Es ist auch zu kurz gedacht, das Fenster ständig als vermeindliche Schwachstelle der energetischen Qualität eines Hauses zu sehen und (koste es was es wolle) Anforderungen nach oben geschraubt werden.
Man muss für die Zukunft ein Konzept entwickeln, welches nicht auf Energiereduktion beruht, sondern als Ziel die 100% autake Energeierzeugung eines Gebäudes. Technisch ist das möglich, aber leider nicht im Interesse der Energielieferanten.

8 Juli 2015

Überarbeitung des Gewährleistungsrechts! Handwerker werden deutlich benachteiligt?

Die Thematik wird im Artikel der „Glaswelt“ gut beschrieben und wie ZDH und BVZ dagegen wettern.

Zurecht, wie ich denke.

Aber, sieht die tägliche Praxis bis dato anders aus? Doch eher nicht!

 

Erst kürzlich hatte ich folgenden Fall:

Fensterfirma liefert und baut Fenster ein. U.a. ein grosses Festelement im Wohnzimmer. Die Glasscheibe wurde aufwendig mit Kran und mobilem Saugegerät eingebracht. Gesamt sehr gute Arbeit vom einbauenden Betrieb geliefert. Dann stellt sich bei den Reinigungsmaßnahmen heraus, dass die große Scheibe, ausgerechnet auf Augenhöhe, Oberflächenkratzer konzentriert aufzeigt. Die Kratzer und deren Art weisen allerdings nicht auf einen mechanischen Schaden hin, welcher durch ide Montage hätte entstehen können.

Um es genauer zu prüfen, hätte ich die Scheibe ausbauen (und zerstören) müssen. Die Fensterfirma steht zwar in der Bringschuld, weißt aber nicht fachgerechten Umgang mit der Scheibe von sich. Der Betrieb ist ist allerdings bemüht den Kunden zufrieden zu stellen und zitiert den Glashersteller dann zu einem Ortstermin.

Zwar war mir schon klar, wie dieser Termin ablaufen wird, trotzdem habe ich mir das „Schauspiel“ angeschaut. Wollte ja schließlich wissen, wie der „Fachmann“ vom Glashersteller dieses eher ungewöhnliche Kratzerbild bewertet. Ich wurde in meiner Einschätzung nicht enttäuscht.

Erst fing der „Fachmann“ an wie wild auf der Scheibe rumzuwischen… vielleicht in der leisen Hoffnung, die Kratzer würden verschwinden. Dann schaute er aus allen möglichen Winkeln sich die Scheibe an. Des Weiteren fing er dann an digitale Bilder zu machen… und schaute diese mit kritischem Auge auf seinem Fotodisplay an.

Und dann seine vollkommen überraschende Antwort: „Eine Scheibe mit diesem Fehler hätte unser Werk so nie verlassen. Daher können wir auch keinen Handlungsbedarf sehen!“

Nun, ich werde an einem Ortstermin nie zickig, hier aber schon! Ich stellte die Frage, wie er sich dieses Schadensbild erklärt? Die Antwort war wie vermutet: „Das kann ich Ihnen nicht sagen, vom Werk wurde das so nicht produziert!“ Da war es bei mir rum!! Ich stellte nochmals die Frage, „wie er sich als Fachmann ein solches Schadensbild erklärt?“… da aber keine Antworten mehr, ausser denen, welche er von seinem Arbeitgeber vorgegeben bekommen hat.

Nun doch etwas wütend fragte ich den Fachmann: „Warum wir uns zu einem Ortstermin treffen, wenn dem Hersteller doch klar ist, dass er nicht verantwortlich scheint?“ … und dann kam nur noch die einstudierte Wortblase „wir liefern so eine Scheibe nicht aus blablabla“.

Und nun? Richtig. Die Fensterfirma bleibt nun auf allen Kosten sitzen.

Was kann man der Fensterfirma vorwerfen? Sicherlich, dass die Scheiben nicht bei Anlieferung kontrolliert wurden. Allerdings weiß jeder, dass dies teilweise garnicht möglich ist, wenn die teils großen Lieferungen auf den Glasböcken eintreffen. Bis 10 Scheiben ist das noch möglich, darüber hinaus besteht immer die Grundhoffnung, dass der Hersteller schon „sauber“ geliefert hat.

 

Also, was wird sich denn nun negativ für den Handwerksbetrieb ändern, was nicht eh schon gängige Praxis ist?

 

 

7 Juli 2015

Toleranzen im Hochbau!

Zu der entsprechenden deutschen Norm DIN 18202, habe ich im März/April diesen Jahres, 2 Beiträge in der Fachpresse veröffentlicht.

Im 1. Beitrag geht es um das bewusste Anrampen von Bodenbelägen (hier Parkett), weil die Estrichhöhenmaße nicht auf die Stärken der angrenzenden Werksteinbeläge angepasst war. Um die sehr hohen Kosten für die Angleichung der Böden zu vermeiden, wurden auf 1 Meter die Flächen „angespachtelt – angerampt“. Ein sehr streitbares Thema, wie man in diesem Fallbeispiel sehen kann. Zum Fachbeitrag!

Im 2. Beitrag geht es grundsätzlich um die normativen Grenzwerte der Toleranzen im Hochbau. Sind diese noch zeitgemäß; welche „Mängel“ können entstehen, trotz normgerechter Ausführung… Zum Fachbeitrag!

 

 

 

11 Juni 2015

Keine Haftung des Verkäufers für fehlerhafte Angaben in Energieausweisen

OLG Schleswig, 13.3.2015 – 17 U 98/14
Die bloße Aushändigung eines Energieausweises durch den Makler führt nicht zu einer Beschaffenheitsvereinbarung im Sinne des § 434 BGB.

Der Beklagte beauftragte in 2009 einen Makler das Grundstück samt Haus Baujahr 1934 zu veräußern. Er ließ einen Energieausweis ausstellen und überreichte ihn dem Makler. Letzterer gab den Energieausweis, kurz vor dem Abschluss des Kaufvertrags im Februar 2011, an den Käufer weiter. Nach dem ersten Winter

17 Apr. 2015

RAL-Montage

Immer wieder findet man in Angeboten von Handwerksbetrieben die Bezeichnung „RAL-Montage“ oder „Einbau nach RAL“. Besonders im Bereich Fenster und Türen.
Es soll dem Kunden vorgetäuscht werden, dass die Montageleistungen ganz besondere Qualitäten aufweisen. Nicht selten