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1 Mai 2016

Wunderschaum vs. Fachpresse und Verbände

Es muss mich als öbuv. Sachverständigen schon wundern, mit welcher Hartnäckigkeit dem „Wunderschaum“ medial die Bühne geboten wird, obwohl hinlänglich bekannt sein dürfte wie „gefährlich“ der Einsatz des sog. Wunderschaums für den Anwender sein kann. Siehe meine Stellungnahme vom 12.12.2015 hier im Blog.

Obwohl sich die betreffenden Verbände klar zu dem „Wunderschaum“ positioniert haben (u.a. nachlesbar im RAL-Leitfaden), scheint dies (noch) nicht der Fachpresse bekannt zu sein.

Nicht anders lässt sich erklären, dass der bekannte „Wunderschaum-Sachverständige“ in der vorletzten Ausgabe der Fachzeitschrift GFF einen „Fachbeitrag“ veröffentlichte, welcher textlich fast 1:1 einem 6 Jahre alten Gutachten entspricht… damals durch den Hersteller des Wunderschaums beauftragt. Aktuell ist anders! Zwar findet man keine direkte Werbung in diesem „Fachbeitrag“, allerdings pflegte man ungeniert Werbebildmaterial des Herstellers ein… inkl. textlichem Verweis… versteht sich.

Trotz mehrfacher Nachfrage/Kritk  zu diesem „Fachbeitrag“ habe ich bis heute von der Redaktion keine Antwort erhalten. Ein Schelm… der Böses dabei denkt?

 

Es geht noch „schlimmer“!

Wenn ein sogenanntes „Fachseminar“ demnächst am Standort Karlruhe stattfindet, welches lediglich eine Werbeveranstaltung des Herstellers darstellt. Ich gebe zu bedenken: An einer der renomiertesten Tagungsstätten der Branchen Glaser/Tischler/Fenster.

Allen voran als Werbeikone ein öbuv. Sachverständiger, der nach meinem Ermessen den Namen nicht mehr verdient… und höchst zweifelhafte/fragwürdige „Fach“-Vorträge mittelerweile hält.

Sollte ein Seminarteilnehmer Fragen zu dem Vortrag haben… kann der Dialog am Werbestand des Wunderschaumherstellers fortgesetzt werden, wo sich der „Sachverständige“ kurz nach Vortragsende einfinden wird.

Status/Ansehen von Sachverständigen öffentlich bestellt und vereidigt?

  1. Einem öbuv Sachverständigen ist die öffentliche Bestellung abzuerkennen, wenn er diese eigennützig, interessenbezogen und kommerziell missbraucht!
  2. Ein öbuv Sachverständiger sollte Kenntnis über die Sachverständigenordung haben (z.B. Unparteilichkeit, etc.)

Dies scheint von dem (ehemaligen) „renomierten“ Sachverstänigen ignoriert.

 

Mein Fazit:

Ich habe kein Problem damit, wenn sich auch ein öbuv. Sachverständiger von der Industie für dessen Interessen „kaufen“ lässt. Ein seriöser Sachverständiger hebt dann allerdings seine öffentliche Bestellung auf und/oder gibt die enge Verbindung (Lobbyarbeit) zu dem Industieunternehmen bekannt.

In diesem Fall, wiegt es besonders schwer, weil der Sachverständige in seinen „Seminaren/Vorträgen“ immer gerne den Wortlaut verwendet: „Nur im Interesse, der Tischler/Schreiner zu handeln!

… und doch die Kollegen interessengesteuert in die Pfanne zu hauen…

… und wir als seriöse öbuv. SV´s den Schmarn bei einem Schaden erklären müssen, was der Fensterbauer „falsch“ gemacht hat!