Archive for Januar, 2016

25 Jan 2016

Gutachter als sachverständiger Zeuge

Wird ein Privatgutachter von einem Gericht als sachverständiger Zeuge geladen, können dem Gutachter hieraus erhebliche finanzielle Einbußen entstehen. Wie man dem entgegenwirken kann, wird anhand des folgenden Fallbeispiels erklärt.

Fallbeispiel

Ein Sachverständiger  wird von einer Bauherrschaft, mit der Erstellung eines Privatgutachtens zu Ausführungsmängel des Bauunternehmers XY beauftragt. Mit dem Gutachten fordert die Bauherrschaft XY auf, die Instandsetzung durchzuführen… ohne Erfolg. XY erkennt die im Gutachten beschriebenen Mängel nicht an. Die Bauherrschaft klagt geben XY. Im Prozessverlauf wird der Sachverständige vom Rechtsanwalt der Bauherrschaft als „sachverständiger Zeuge“ zur Anhörung vor Gericht geladen.

Als sachverständiger Zeuge steht dem Sachverständigen eine Entschädigung des Zeitaufwands nach JVEG von 3,50€/Std. zu. Hinzu kommt noch die Entschädigung der Fahrtkosten. Eine höhere Vergütung lässt sich für einen selbstständigen Sachverständigen nur mit erheblichem Aufwand darstellen. Dies allerdings steht meist in keinem Verhältnis, zur Höhe der zusätzlichen Vergütung.

Was nun?

Vertragliche Regelung:

Zur Vermeidung finanzieller Nachteile ist es ratsam, dass man diese Eventualität in den Werkvertrag mit seinem Auftraggeber einbindet. D.h. dass die Differenz vom vereinbarten Stundensatzes als Privatgutachter zum Vergütungssatz als sachverständiger Zeuge, vom Auftraggeber erstattet werden muss. Es kann auch der Stundensatz als Sachverständiger nach JVEG vereinbart werden.

Auf die Fragestellungen während der Anhörung achten:

Während einer Anhörung werden von den Parteien und/oder auch vom Richter Fragen zum Sachverhalt an den Sachverständigen gestellt. Hier muss der Sachverständige mit „gespitzen“ Ohren darauf achten, welche und wie die Fragen gestellt werden. Es macht einen erheblichen Unterschied, ob der Sachverständige nur einen Sachverhalt beschreiben, welchen er z.B. bei einem Ortstermin gesehen hat, oder ob er diesen Sachverhalt auch sachkundig bewerten soll! Falls eine sachkundige Bewertung verlangt wird, sollte man den Richter informieren, dass z.B. „die Frage nicht als Zeuge aber als Sachverständiger beantwortet werden kann“. Wird das bejaht, sollte man den Richter bitten (wenn er dies nicht schon von sich aus macht), dieses im Vergütungsformular zu vermerken. Dies hat die Auswirkung, dass der Anhörungstermin (inkl. Fahrtzeiten) mit dem Std.-Satz als Sachverständiger (nach JVEG) entschädigt wird.

 

7 Jan 2016

Wunderschaum: Antworten

Am 12.12.2015 schrieb ich einen Beitrag Zum Thema „Wunderschaum“.
Eigentlich nur eine finale Beschreibung meinerseits, welche das „Wunder“ klarstellen sollte.

Seit dem 12.12.2015 wurden mir ca. 100 E-Mails gesendet… von Handwerksfirmen, Architekten und Bauherren.

Ich bitte schon jetzt zu entschuldigen, dass ich die Fragen nicht alle einzeln per mail beantworten kann.

Die häufigsten gestellten Fragen versuche ich nun zusammenfassend zu beantworten.

Frage 1:
Sie schreiben „wortwörtlich brandgefährlich“! Was bedeutet das? Habe ich ein Problem, wenn mein Fensterbaubetrieb den Kleber eingebaut hat?“

Eine Zulassung für den Brandschutz (B2) des Klebers besteht nur bis zu einer Baufuge von 15mm. Jede Klebefuge die größer/breiter ist (als das Prüfzeugnis ausweist), entspricht somit der Brandschutzklasse B3.

Frage 2:
Die Händler und Hersteller schreiben doch, dass der Kleber luft- und schlagregendicht ist! Wieso muss ich als Verarbeiter mich mit Zeugnissen rumschlagen, welche der Hersteller hat erstellen lassen?“

Die Prüf-Zeugnisse für den Kleber unterliegen exakt definierten Einbausituationen, welche ZWINGEND einzuhalten sind. Deswegen sollte sich jeder Verarbeiter die Prüfzeugnisse GENAU durchlesen. Abweichende Einbausituationen können abweichende Leistungseigenschaften nach sich ziehen.

Frage 3:
Mir wurde genau dieser Schaum/Kleber für unsere neuen KS-Fenster und -Türen in unserem Haus angeboten. Also die Firma will nur den Kleber einbringen und dann raum- und außenseitig mit Flachleisten anschließen und mit Acryl versiegeln? Alles wäre nach Enev, etc… Stimmt das?

Wenn die vordefinerte Fugenbreite stimmig ist (wo ist diese schon im Bestandsbau vorhanden), kann es vielleicht funktionieren. Des Weiteren stellt sich die Frage, ob auch unter Realbedingungen der Montage so exakt geschäumt/geklebt wird wie im Labor. Nicht zu vergessen, dass es sich bei dem vermeindlichen Kleber nicht um ein Befestigungsmittel handelt. Der EInsatz dieser Kleber ersetzt nicht die mechanische Befestigung der Elemente im Baukörper.

Fazit:

In der Regel, wird man nicht die definierten Vorgaben im Altbau vorfinden und die Schaffung (Leibungsvorbereitung) hierzu, ein weit höheres Maß an Manpower und Material benötigt, als ein Wunderschaum an Vorteil bringen mag.